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   LSG Schleswig-Holstein, 03.07.2013 - L 5 KR 98/13 B ER, L 5 KR 221/13 B PKH   

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https://dejure.org/2013,47447
LSG Schleswig-Holstein, 03.07.2013 - L 5 KR 98/13 B ER, L 5 KR 221/13 B PKH (https://dejure.org/2013,47447)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.07.2013 - L 5 KR 98/13 B ER, L 5 KR 221/13 B PKH (https://dejure.org/2013,47447)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - L 5 KR 98/13 B ER, L 5 KR 221/13 B PKH (https://dejure.org/2013,47447)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 44 SGB 5
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund - Leistungen für abgeschlossenen Zeitraum in der Vergangenheit - Krankengeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Krankengeld im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Anordnungsgrund bei Leistungen für abgeschlossene Zeiträume

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 44; SGG § 86b Abs. 2 S. 2
    Anspruch auf Krankengeld im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Kein Anordnungsgrund bei Leistungen für abgeschlossene Zeiträume

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Prüfung der leistungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.07.2013 - L 5 KR 98/13
    So hat das BSG in seiner Entscheidung vom 10. Mai 2012 (B 1 KR 20/11 R) eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als ausreichend angesehen, in der der bescheinigende Arzt einen Zeitpunkt des Wiedereintritts der Arbeitsunfähigkeit nicht mitgeteilt hat.
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.07.2013 - L 5 KR 98/13
    Das bedeutet allerdings zugleich, dass Prozesskostenhilfe verweigert werden darf, wenn der Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990, 1 BvR 94/88, NJW 1981, 413 f.; BSG, Urteil vom 17. Februar 1998 - B 13 RJ 83/97 R - = SozR 3-1500 § 62 Nr. 19).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2008 - L 9 B 600/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Gewährung von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.07.2013 - L 5 KR 98/13
    So können durch die Versagung des Krankengeldes für die Vergangenheit grundsätzlich keine wesentlichen Nachteile mehr entstehen, die sich durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung noch abwenden ließen; denn der Antragsteller hat für diese Zeit seinen Lebensunterhalt bereits aus eigenen oder fremden Mitteln gedeckt, so dass er hierfür auf das begehrte Krankengeld nicht mehr angewiesen ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Januar 2008 - L 9 B 600/07 KR ER -).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 3 C 118.79

    Besetzungsrüge - Mündliche Verhandlung - Wahrnehmungsfähigkeit

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.07.2013 - L 5 KR 98/13
    Das bedeutet allerdings zugleich, dass Prozesskostenhilfe verweigert werden darf, wenn der Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990, 1 BvR 94/88, NJW 1981, 413 f.; BSG, Urteil vom 17. Februar 1998 - B 13 RJ 83/97 R - = SozR 3-1500 § 62 Nr. 19).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2008 - L 25 B 838/07

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund - vergangener Zeitraum -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.07.2013 - L 5 KR 98/13
    Maßgebend ist dabei für die Bestimmung des Zeitraums regelmäßig der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung; im Beschwerdeverfahren ist dies grundsätzlich der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Juli 2007 - L 10 B 116/07 AS ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2008 - L 25 B 838/07 AS ER -).
  • BVerwG, 01.10.2007 - 10 B 116.07
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.07.2013 - L 5 KR 98/13
    Maßgebend ist dabei für die Bestimmung des Zeitraums regelmäßig der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung; im Beschwerdeverfahren ist dies grundsätzlich der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Juli 2007 - L 10 B 116/07 AS ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2008 - L 25 B 838/07 AS ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2017 - L 16 KR 251/17
    Maßgebend für die Bestimmung des Leistungszeitraums ist jedenfalls bei dem hier vorliegenden Sachleistungsanspruch regelmäßig der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung; im Beschwerdeverfahren ist dies grundsätzlich der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (vgl. LSG Schleswig-Holstein Beschluss vom 3. Juli 2013 - L 5 KR 98/13 B ER Rdnr 10 mwN; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. Juni 2007 - L 1 KR 163/07 ER) § 86 b Abs. 2 Satz 2 SGG weist ausdrücklich darauf hin, dass bei einstweiligen Anordnungen zur Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnisses Leistungen nur zulässig sind, wenn sie zur Regelung wesentlicher Nachteile nötig erscheinen.
  • LSG Thüringen, 17.11.2014 - L 6 KR 1214/14

    Krankenversicherung - einstweiliger Rechtsschutz - Rechtsschutzbedürfnis für

    So können durch die Versagung des Krankengeldes für die Vergangenheit grundsätzlich keine wesentlichen Nachteile mehr entstehen, die sich durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung noch abwenden ließen; denn der Beschwerdeführer hat für diese Zeit seinen Lebensunterhalt bereits aus eigenen oder fremden Mitteln gedeckt, so dass er hierfür auf das begehrte Krankengeld nicht mehr angewiesen ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Januar 2008 - L 9 B 600/07 KR ER - Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 03. Juli 2013 - L 5 KR 98/13 B ER, L 5 KR 221/13 B PKH -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2015 - L 11 KR 508/15
    So können durch die Versagung des Krankengeldes für die Vergangenheit grundsätzlich keine wesentlichen Nachteile mehr entstehen, die sich durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung noch abwenden ließen; denn der Beschwerdeführer hat für diese Zeit seinen Lebensunterhalt bereits aus eigenen oder fremden Mitteln gedeckt, so dass er hierfür auf das begehrte Krankengeld nicht mehr angewiesen ist (Thüringer LSG 17.11.2014, L 6 KR 1214/14 B ER; Schleswig-Holsteinisches LSG 03.07.2013, L 5 KR 98/13 B ER, L 5 KR 221/13 B PKH; LSG Berlin-Brandenburg 27.05.2013, L 1 KR 145/13 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen 17.06.2008, L 16 B 23/08 KR ER, alle veröffentlicht in juris).
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